Verkaufsbedingungen

  1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro ab Lager Kötz bzw. ab Herstellerwerk, ausschließlich Verpackung, Montage, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist. Bedingungen des Käufers sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Lieferzeiten sind unverbindlich und laufen vom Tage unserer Auftragsbestätigung an. Verlängerte Lieferzeit gibt in keinem Fall dem Besteller ein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt.
  3. Umfang und Lieferung: Alle Angaben über Leistung, Maße, Gewicht, Baujahr und Zustand sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von Zeichnungen, Schaltplänen und dergleichen wird keine Gewähr übernommen.
  4. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.  Nach Übergabe an Boten, die Post, Bahn oder den Spediteur ist die Lieferung vollzogen.
  5. Beanstandungen sind schriftlich mitzuteilen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang erfolgen. Sie bilden für den Besteller keinen Grund zur Einbehaltung des Rechnungsbetrages.
  6. Eigentumsvorbehalt. An allen von uns gelieferten Maschinen, Teilen und Geräten behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises vor, bei Annahme von Wechseln bis zu deren Einlösung. Unsere Lieferungen bleiben somit bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherung für unsere Saldoforderungen.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist in jedem Falle Günzburg.
  8. Preisgleitklausel: Die bei der Annahme des Auftrages angegebenen Preise beruhen auf den derzeitigen Gestehungskosten. Bei Änderungen dieser Kosten nach oben oder unten, vor oder während der Bearbeitung, wird entsprechender Preisausgleich vorgenommen.
  9. Probelieferungen gelten nach der vereinbarten Zeit als Festauftrag.
  10. Gebrauchte Maschinen werden ohne jegliche Gewähr für anhaftende Mängel geliefert. Zubehörteile werden, nur soweit sie vorhanden sind, mitgeliefert. Mängelrüge ist in diesem Falle ausgeschlossen. Die Ware wird in demjenigen Zustand verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluss befindet.

Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er vom diesem Recht, gleich aus welchem Grund, nur teilweise oder gar nicht Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Waren unbesehen an. Einwände wegen der Beschaffenheit der Ware sind ausgeschlossen.

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