Verkaufsbedingungen
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Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro
ab Lager Kötz bzw. ab Herstellerwerk, ausschließlich Verpackung,
Montage, Versicherung und Mehrwertsteuer. Ein Auftrag gilt erst als angenommen,
wenn dieser von uns schriftlich bestätigt ist. Bedingungen des Käufers
sowie mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
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Lieferzeiten sind unverbindlich und laufen vom Tage unserer
Auftragsbestätigung an. Verlängerte Lieferzeit gibt in keinem Fall
dem Besteller ein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt.
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Umfang und Lieferung: Alle Angaben über Leistung, Maße, Gewicht,
Baujahr und Zustand sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von Zeichnungen,
Schaltplänen und dergleichen wird keine Gewähr übernommen.
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Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Nach Übergabe
an Boten, die Post, Bahn oder den Spediteur ist die Lieferung vollzogen.
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Beanstandungen sind schriftlich mitzuteilen und können nur
berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang
erfolgen. Sie bilden für den Besteller keinen Grund zur Einbehaltung
des Rechnungsbetrages.
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Eigentumsvorbehalt. An allen von uns gelieferten Maschinen, Teilen und
Geräten behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollen Bezahlung
des vereinbarten Kaufpreises vor, bei Annahme von Wechseln bis zu deren
Einlösung. Unsere Lieferungen bleiben somit bis zur Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum,
auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt
ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherung
für unsere Saldoforderungen.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist in
jedem Falle Günzburg.
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Preisgleitklausel: Die bei der Annahme des Auftrages angegebenen Preise beruhen
auf den derzeitigen Gestehungskosten. Bei Änderungen dieser Kosten nach
oben oder unten, vor oder während der Bearbeitung, wird entsprechender
Preisausgleich vorgenommen.
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Probelieferungen gelten nach der vereinbarten Zeit als Festauftrag.
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Gebrauchte Maschinen werden ohne jegliche Gewähr für anhaftende
Mängel geliefert. Zubehörteile werden, nur soweit sie vorhanden
sind, mitgeliefert. Mängelrüge ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Die Ware wird in demjenigen Zustand verkauft, in dem sie sich bei
Vertragsabschluss befindet.
Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen
und zu prüfen. Macht er vom diesem Recht, gleich aus welchem Grund,
nur teilweise oder gar nicht Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Waren
unbesehen an. Einwände wegen der Beschaffenheit der Ware sind
ausgeschlossen.
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